Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind in der EU frei handelbar. An dieses Recht sind aber auch bestimmte Pflichten geknüpft. Die Marktüberwachung kontrolliert, ob Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung die europäischen Harmonisierungsvorschriften einhalten und ob von ihnen eine Gefährdung für Gesundheit, Sicherheit oder andere wichtige Schutzgüter ausgeht.